Als Gottes Ebenbild geschaffen
Woche für das Leben: Ein neuer Bluttest zur Früherkennung von Trisomie 21 könnte weitreichende Folgen für den Lebenschutz haben. Hat nur der perfekte Mensch einen Wert? Sachsens Diakonie-Direktor erhebt Einspruch.
Meine Frau hat in unsere Ehe ein Patenkind mitgebracht. Es war nur ein paar Jahre jünger als wir selbst und kam öfter zu Besuch. Sie lachte gern und viel. Sie liebte es, unsere damals kleinen Kinder zu wickeln und im Kinderwagen spazieren zu fahren. Der Alltag war für sie überhaupt kein Problem. Meine Frau sagte manchmal: »Sie hat eine grundglückliche Natur«. Nur wenn sie sich von uns verabschieden musste, waren Augenblicke von Traurigkeit bei ihr zu spüren.
In diesen Tagen musste ich viel an sie denken. Medizinisch gesehen, hatte sie das Down-Syndrom. Was ist das für eine Krankheit, mit der ein Mensch grundglücklich leben könnte? Der wissenschaftlich-medizinische Fortschritt ermöglicht es, mit einem einfachen Bluttest Trisomie 21, also das Down-Syndrom, bereits in der frühen Schwangerschaft festzustellen. Bisher musste dieser Test privat bezahlt werden. Bei der vor zwei Wochen stattgefundenen Debatte im Bundestag thematisierten daher einige vor allem die soziale Ungerechtigkeit für einkommensschwache Familien. Das ist wichtig. Noch wichtiger erscheint mir aber die Frage, was der Test für die Eltern bedeutet, wenn er zukünftig zur Regelleistung der Krankenkassen wird. Wird dadurch nicht die gesellschaftliche, ärztliche, wie auch familiäre Erwartung aufgebaut, ihn auch in Anspruch zu nehmen? Und wie weiter, wenn er ergibt: Ja, das Ungeborene hat das Down-Syndrom? Soll die Mutter das Kind weiter heranwachsen lassen oder nicht?
Eine extrem schwere Entscheidung, weil unsere Gesellschaft durch widersprüchliche Fliehkräfte vorangetrieben wird. Zum einen geht es um Inklusion, also um die gesellschaftlich gewollte gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Zum anderen ermöglicht der wissenschaftlich-technische Fortschritt ein individuell designtes Leben – und zwar noch vor der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Personen können nicht nur durch Erziehung und Kultur geformt werden, sondern auch durch Medizin und Technik. Umso dringlicher stehen Eltern bei Schwangerschaft mit Kindern, bei denen Trisomie 21 diagnostiziert wird, vor der Entscheidung: Was ist der Wert dieses Lebens, ist es krank oder nur anders?
Geborene, die mit dieser genetischen Abweichung ihr Leben meistern, und ihre Familien, empfinden diese Frage zu Recht als schwere Kränkung. Und wächst die soziale Erwartung, die Geburt »solcher« Kinder zu verhindern? Völlig falsch wäre es daher, die Entscheidung allein den Eltern aufzubürden. Was schulden wir ihnen also?
Auf jeden Fall dies: (1) Respekt für Mütter und Väter, die für sich das Recht in Anspruch nehmen, nicht alles, was medizintechnisch möglich ist, auch tatsächlich wissen zu wollen. Wer der in unserer Gesellschaft innewohnenden Versuchung nach Perfektion im Sinne marktorientierter Attraktivität und Lebensoptimierung widersteht, braucht keine Belehrung.
(2) Höchsten Respekt, alles Verständnis und jede nötige Unterstützung auf allen gesellschaftlichen Ebenen, um die Last, die das Glück eines Lebens mit einem Down-Syndrom-Kind zweifellos auch mit sich bringt, tragen zu können.
(3) Eine gesellschaftliche Ächtung des ausgesprochenen oder unausgesprochenen Vorwurfs »Sind doch selbst schuld!«, wenn die Mühen des Alltags und die manchmal gravierenden (finanziellen) Belastungen offenbar werden.
Wie bereichernd für das eigene Leben ein Zusammenleben mit Menschen mit geistiger Behinderung sein kann, ist vielfältig bezeugt und entspricht der biblischen Verheißung: Das Ich bildet sich am Du. Dies alles hat Gott angelegt, der den Menschen – auch ein Menschenkind mit Trisomie 21 – nach seinem Ebenbild geschaffen hat.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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