Ist das Bekenntnis überholt?
Confessio Augustana: Das reformatorische Augsburger Bekenntnis von 1530 steht in der Kritik, da es die Todesstrafe und gerechte Kriege legitimiert. Sollte der historische Text des Bekenntnisses verändert werden?Wie heilig ist das alte lutherische Bekenntnis, die Confessio Augustana (CA) aus dem Jahr 1530? Auf der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sowie der EKD-Synode im November 2019 in Dresden wurde wieder einmal die heutige Gültigkeit insbesondere des 16. Artikels des Augsburger Bekenntnisses angefragt. In diesem Artikel heißt es unter anderem, dass Christen »Übeltäter mit dem Schwert bestrafen« und »rechtmäßige Kriege führen« könnten. Die Synodale Friederike Spengler, Regionalbischöfin von Gera-Weimar, sagte in Bezug auf diesen Artikel auf der VELKD-Synode in der Aussprache zum »Frieden als Thema der lutherischen Ethik des Politischen«, »dass wir an diesen Text ransollten«. Schließlich bat die Generalsynode in ihrem Beschluss vom 9. November »die Kirchenleitung, den Theologischen Ausschuss damit zu beauftragen, ›Frieden als Thema lutherischer Ethik‹ weiter zu bearbeiten und dabei insbesondere den 16. Artikel des Augsburger Bekenntnisses unter den Bedingungen der Gegenwart zu diskutieren«.
Doch Friederike Spengler brachte dasselbe Anliegen auch auf der folgenden EKD-Synodentagung in Dresden ein und mahnte, dass Artikel 16 CA um des Verhältnisses zwischen lutherischen Kirchen und Mennoniten willen in einem neuen Licht gesehen werden müsse: »Ist es nicht endlich an der Zeit, diesen Glaubenssatz zu revidieren?« Die Synode solle daher beschließen, so ihr Antrag, dass die Theologischen Ausschüsse von VELKD, Union Evangelischer Kirchen und EKD »das Thema einer Revision bzw. einer Kommentierung der CA 16 beraten und der Synode einen Vorschlag unterbreiten« mögen. Die EKD-Synode beschloss daraufhin: »Die Synode der EKD bittet die zuständigen Gremien der EKD, in der weiteren friedensethischen Arbeit die Ergebnisse der theologischen Auslegung von CA 16 durch die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse aufzunehmen.«
In der Kirchenzeitung »Glaube und Heimat« begründete Spengler ihre Vorstöße noch einmal: »Wir wollen ›Kirche des gerechten Friedens‹ sein (…). Klar, wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Auf diesem Hintergrund will ich als lutherische Theologin den Reformator ernstnehmen, und deshalb geht es mir unbedingt um die Sache! Ich bitte darum, dass wir einen Dialog zwischen unseren friedensethischen Grundsätzen und entsprechenden Aussagen in CA 16 führen, ›Revision‹ – übersetzt: ›wieder ansehen‹. Wie eine Kommentierung aussehen kann, darum möge mit Leidenschaft gestritten werden.«
Allerdings, so betont der Hallenser Professor für Staatskirchenrecht Michael Germann, habe sich die EKD in ihren Denkschriften und Kundgebungen zur Friedensethik schon intensiv mit Artikel 16 CA befasst – und zwar in einer aufmerksamen und konstruktiven Aufnahme der theologischen Arbeit in den Gliedkirchen, vor allem aber in der theologischen Wissenschaft. »Die VELKD arbeitet seit Jahren an der Auslegung des Artikels 16 CA«, sagt Germann. So sei 2005 eine »Lutherische Stellungnahme zur Bedeutung von Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses« erschienen. Darin sei unter anderem die Erklärung der lutherischen Kirchen von 1996 nachzulesen, »dass die Verwerfungen, die im Augsburgischen Bekenntnis und in anderen Bekenntnissen der Reformationszeit gegen die Täufer gerichtet werden, heute die Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden nicht treffen«.
Synoden seien unter keinen Umständen befugt, in den Text des Augsburgischen Bekenntnisses einzugreifen, betont Michael Germann. Deshalb würdigt er auch das Ergebnis der letzten Synoden: »Die Generalsynode der VELKD und die Synode der EKD haben den gebotenen Abstand von einer Selbstermächtigung über das Bekenntnis gehalten.«