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Bewegung beim Arbeitsrecht

Der »Zweite Weg« soll künftig für die gesamte Nordkirche gelten
Benjamin Lassiwe
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© Thorben Wengert / pixelio.de

Wer sich als katholischer Kirchenmusiker scheiden lässt, muss künftig keine Kündigung mehr fürchten. Wer als Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht, kann seinen Arbeitsplatz behalten. Ein Kirchenaustritt kann dagegen weiterhin von einem kirchlichen Arbeitgeber sanktioniert werden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, die von den 27 katholischen Bischöfen Deutschlands beschlossen wurde.

Für evangelische Dienstgeber und -nehmer ist die private Lebensführung kein Beschäftigungskriterium. Aber auch dort zeichnen sich Veränderungen ab. Als 2002 die Nordkirche entstand, blieb es eine ungelöste Frage: Wie funktioniert künftig das Dienst- und Arbeitsrecht in der fusionierten Kirche? Denn d

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