
Der bisher von Abschiebung bedrohte pakistanische Christ Faisal J. aus Meißen darf voraussichtlich in Deutschland bleiben. Auf Grundlage eines neuen Sachverhaltes zeichne sich eine Bleibeperspektive ab, teilte Sachsens Ausländerbeauftragter und Vorsitzender der Sächsischen Härtefallkommission, Geert Mackenroth (CDU), am Mittwoch in Dresden mit. Die genauen Umstände, die eine neue Bewertung rechtfertigen, nannte er „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht.
Eine humanitäre Lösung für Faisal J. war lange Zeit nicht in Sicht. Er war ausreisepflichtig, sollte sich nach seiner Heirat mit einer Sächsin in der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum zur Familienzusammenführung ausstellen lassen. In seiner Heimat muss der katholische Christ jedoch religiöse Verfolgung fürchten. Der Fall war im März 2021 öffentlich bekannt geworden.
Damals war eine Befassung der Härtefallkommission abgelehnt worden. Geltendes Recht und Entscheidungen sächsischer Verwaltungsgerichte hätten dies nicht zugelassen, erklärte Mackenroth. Der Ausländerbeauftragte begrüßte am Dienstag die Entscheidungen der Ausländerbehörde Meißen, die wohl nun doch ein Bleiberecht ermögliche.
„Für mich bestand zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel daran, dass unsere Behörden im Rahmen des geltenden Rechts pragmatische Lösungen finden, die den berechtigten Interessen unseres Staats und den humanitären Erfordernissen des Einzelfalles Rechnung tragen“, erklärte Mackenroth. Erklärungen zum weiteren Verfahrensgang und „den jetzt einschlägigen juristischen Tatbeständen“ würden aber nicht abgegeben.
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