Atemschutz im Gottesdienst
Landeskirchenamt stellt Hygiene-Schutzkonzept sowie Checkliste für die derzeit möglichen Gottesdienste vor: maximal 15 Teilnehmer, Dauer etwa 30 Minuten, Atemschutz mitbringen, keine Gesangbücher.Das Landeskirchenamt in Dresden hat am Mittwoch den sächsischen Kirchgemeinden ein neues Hygiene-Schutzkonzept für das Feiern von Gottesdiensten vorgestellt. Darin werden neben der Begrenzung der Besucherzahl auf 15 Personen auch ein Atemschutz, Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen den Teilnehmern sowie weitere strenge Hygienemaßnahmen gefordert. Der Gottesdienst sollte nur etwa 30 Minuten dauern und auf die Auslage von Gesangbüchern muss verzichtet werden. »Der Verzicht auf die Feier des Abendmahls bleibt weiterhin dringend angeraten«, heißt es in dem zweiseitigen Papier, das vorerst bis 3. Mai gilt. Auch eine Checkliste für Kirchgemeinden zu den erforderlichen Maßnahmen wurde vorgelegt.
Seit dem 20. April ist es in Sachsen unter strengen Auflagen wieder möglich, Gottesdienste zu feiern. Zu den staatlichen Vorgaben gehört, dass nicht mehr als 15 Besucher sowie zusätzlich ein Pfarrer und ein Kantor zum Gottesdienst kommen dürfen. Um Gottesdienste gemäß der seit 17. April gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung feiern zu können, verlange der Freistaat von der Landeskirche ein solches Hygiene-Schutzkonzept, heißt es zur Begründung des Papiers.
Das Landeskirchenamt empfiehlt den Kirchgemeinden zur ersten Orientierung die Verwendung der angefügten Checkliste. Sie sei an die Bedingungen vor Ort anzupassen. Verbindlich aber sei der Text des Hygieneschutzkonzeptes, heißt es in der Mitteilung. Die »Pandemie-Maßnahmen« der Landeskirche unterteilen sich dabei in »Einladungsmanagement«, »Zugangs- und Ausgangsregelung«, »die gottesdienstliche Feier« sowie »Reinigung des Gottesdienstraumes und der Sanitäranlagen«.
Für die Begrenzung der Teilnehmerzahl empfiehlt die Landeskirche ein Anmeldesystem, eine Art Sitzplatzreservierung. »Menschen mit coronatypischen Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen«, schränkt das Konzept ein. Trotzdem sei es eine »dringende Aufgabe«, »Patientinnen und Patienten nicht aus der Gemeinde auszugrenzen und dabei gleichzeitig den Schutz der anderen Gemeindeglieder wie auch von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu gewährleisten«. Zum Atemschutz heißt es: »Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher bringen ihren Mund-Nase-Schutz eigenständig mit.« Die Kirchentüren sind vor, während und nach dem Gottesdienst unter Aufsicht offen zu halten, wird gefordert.
Wichtig sind auch die Regelungen zur Kirchenmusik: »Der Gemeindegesang kann nach allem, was bislang bekannt ist, ein Ansteckungsrisiko darstellen. Deshalb ist ein geeigneter Nase-Mund-Schutz dringend zu empfehlen.« Auf Kirchen- und Bläserchöre solle verzichtet werden. »Gesangbücher werden derzeit aus hygienischen Gründen nicht bereitgelegt. Liedblätter zum einmaligen Gebrauch sind einstweilen zu bevorzugen.« Beim Betreten und Verlassen der Kirchen müsse die Händedesinfektion möglich sein. Und alle Gegenstände, die mit den Gottesdienstbesuchern in Kontakt gekommen sind, müssten gereinigt und desinfiziert werden, fordert das Hygiene-Schutzkonzept.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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