Nach Bayern wird vermutlich auch der Freistaat Sachsen die Dauer der Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie verlängern. Das Kabinett wolle die bislang geltende Allgemeinverfügung am Dienstag in eine Rechtsverordnung überführen, kündigte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Montag in Dresden an. Dies biete mehr Rechtssicherheit. Als voraussichtliche Gültigkeitsdauer der Verordnung nannte Wöller den 20. April. Die am 22. März erlassenen Beschränkungen sollten zunächst nur bis 5. April gelten.
"Die Lage ist weiter ernst und es gibt keinen Grund zur Entwarnung", sagte Wöller. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte, ob die bislang ergriffenen Maßnahmen fruchteten, "werden wir Ostersonntag (12. April) wissen". Es sei wichtig, "sich auf einen längeren Zeitraum einzustellen", betonte er und ergänzte: "Wir sollten keine falschen Hoffnungen nähren." Bis Montagmittag hatten sich im Freistaat laut Wöller 1.930 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Das waren 114 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle lag bei elf.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) kündigte nach der flächendeckenden Schließung der sächsischen Wochenmärkte in der vergangenen Woche Lockerungen an. Mobile Verkaufsstände sollen ab Wochenmitte wieder öffnen dürfen. Voraussetzungen sind demnach unter anderem, dass nur Lebensmittel und Tierbedarf angeboten wird und die Stände so aufgestellt werden, dass zwischen den Kunden ein Mindestabstand von zwei Metern garantiert ist. Die Märkte "sollen keine Begegnungsorte mehr sein, sondern Einkaufs- und Verkaufsmöglichkeiten", betonte Günther.
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