Die Landesdirektion Sachsen hat Kritik an der Abschiebung einer schwerbehinderten Frau nach Albanien zurückgewiesen. »Eine Rechtswidrigkeit der Abschiebung ist nicht erkennbar«, teilte die Behörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Leipzig auf Anfrage mit. Der Asylantrag der Frau sei als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden. Auch hätten Ärzte bei der Abschiebung am vergangenen Donnerstag die Reisefähigkeit der Frau bestätigt. Albanien ist als sicheres Herkunftsland eingestuft.
Das Queer Refugees Network Leipzig hatte die Abschiebung als unmenschlich kritisiert. Die junge Frau sei ohne ihre Beinprothesen, persönliche Gegenstände und Geld aus dem sächsischen Taucha (Kreis Nordsachsen) abgeschoben worden, hieß es. Nach der Abschiebung habe sie telefonisch berichtet, sie sei bei der Abschiebung gefesselt und geknebelt worden und habe am Flughafen zwei Stunden lang auf dem Boden liegen müssen. Nach Angaben des Netzwerks äußerte sie Suizidabsichten. Auch die Grünen im sächsischen Landtag kritisierten die Abschiebung.
Die Frau sei eine lesbische, mehrfach behinderte Angehörige der Roma-Minderheit »mit diagnostizierter Traumafolgestörung und festgestellter Reiseunfähigkeit«, erklärte das Netzwerk weiter. »Sie war vor ihrer Familie nach Deutschland geflohen, da diese sie misshandelt und eingesperrt hatte.« Zudem sei sie Opfer von Menschenhandel geworden und in einer sächsischen Asylunterkunft sexuell missbraucht worden. Die Tauchaer Stadtgesellschaft habe sich "klar für ihr Bleiberecht positioniert«, hieß es weiter: »Es lag im Ermessen der zuständigen Behörde, eine Duldung aus humanitären Gründen zu gewähren.«
Die Landesdirektion teilte dem epd hierzu mit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe den Asylantrag der Frau, die sich seit Oktober 2016 in Deutschland aufhielt, im Juli 2018 abgelehnt. Ein Eilrechtsschutzantrag hiergegen habe das Verwaltungsgericht Leipzig am 31. August abgelehnt. An diese Entscheidung sei die Ausländerbehörde »zwingend gebunden«.
Zudem habe die Ausländerbehörde des Landkreises Nordsachsen der Landesdirektion mitgeteilt, »dass weder Abschiebungshindernisse noch Duldungsgründe vorlagen«, so die Behörde weiter. Am 26. Oktober sei die Frau aufgefordert worden, Deutschland innerhalb eines Monats freiwillig zu verlassen.
Während der Abschiebung habe die Frau ihre Beinprothesen bei sich gehabt, sich jedoch geweigert, sie anzulegen, hieß es weiter. Sie habe Widerstand geleistet »und versuchte mehrfach, sich aus ihrem Rollstuhl heraus zu kippen«. Zu ihrem eigenen Schutz sei die Frau daher auf mehreren Decken auf den Boden gelegt worden. "Sie war zu keinem Zeitpunkt gefesselt oder gar geknebelt«, erklärte die Behörde.
Geschlossene Gesellschaft
EU-Außengrenze: Anna-Nicole Heinrich, Präses der EKD-Synode, ist mit Kirchenvertretern nach Griechenland gereist, um sich ein Bild von der Situation der Geflüchteten zu machen. Marlene Brey hat mit der Präses über ihre Eindrücke gesprochen. Mehr lesen Sie im Digital-Abo- Fundraiser (m/w/d)
- Deutsche Bibelgesellschaft
- Mitarbeiter/innen (m/w/d) Ökumenische Sozialstation Leipzig
- Ökumenische Sozialstation Leipzig e. V.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
- , – Zwickau
- Vortrag und Gespräch
- Gemeindezentrum Christophoruskirche Eckersbach
- , – Altenberg
- Orgelmusik
- Kirche Geising
- , – Leipzig
- Orgelmusik am Mittag
- Michaeliskirche
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Impressionen Frühjahrssynode 2024
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
Zum Vergrößern hier klicken.
Weitere Impressionen finden Sie hier.