
Der Präsident der Landesärztekammer Sachsen, Erik Bodendieck, setzt für den Fall einer sogenannten Triage-Entscheidung auf die Kompetenz der Medizinerinnen und Mediziner. Deren Handeln basiere auf ethischen Grundsätzen, dem Grundgesetz und auf einer humanistischen Grundüberzeugung, sagte Bodendieck am Freitag in Dresden dem Evangelischen Pressedienst (epd). Medizinisches Personal sei in der "Triagierung" in gewisser Weise geübt, müsse zum Beispiel bei Großschadensereignissen entscheiden. Aber auch in der täglichen medizinischen Praxis müssten Ärzte und Ärztinnen immer wieder zwischen Notfall, Dringlichkeit und weniger schweren Fällen abwägen.
Die Pandemie unterscheide sich allerdings von anderen Situationen, weil sie kein plötzlich auftretendes Einzelereignis sei, sondern sehr viele Kapazitäten über längere Zeit binde. Bisher hätten alle Erkrankten die notwendige Behandlung erhalten, sagte Bodendieck. Trotz der "hervorragenden Ausstattung" des Gesundheitswesens könne die Coronavirus-Pandemie längerfristig aber zur Überforderung führen. Die Situation in den sächsischen Kliniken sei massiv angespannt.
Der französische Begriff "Triage" (Deutsch: "Auswahl" oder "Sichtung") beschreibt im medizinischen Kontext die Einteilung von Patienten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Letztlich bleibe die Priorisierung von Behandlung den Ärzten überlassen, weil diese "allein in der Lage sind, jeden Einzelfall medizinisch zu beurteilen und einzuordnen". Keinem Arzt und keiner Ärztin würden solche Entscheidungen leicht fallen. Vielmehr führten sie zu Konflikten, sagte Bodendieck.