Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will bei ihren Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt die Beteiligung von Betroffenen weiter ausbauen. Das hat die Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Bischöfin Kirsten Fehrs, heute in ihrem Zwischenbericht vor der Synode angekündigt. Dazu richtet die EKD einen zwölfköpfigen Betroffenenbeirat ein, der vier Jahre im Amt bleiben soll. Vorbild für das Konzept ist der Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Beirat soll als kritisches Gegenüber zur EKD die Betroffenenperspektive in die verschiedenen Prozesse von Aufarbeitung und Präventionen einbringen und ein Netzwerk für Betroffene im evangelischen Kontext einrichten. Die Bewerbungsfrist für die Mitglieder des neuen Beirats läuft ab sofort und dauert zehn Wochen bis zum 24. Januar nächsten Jahres. Ziel sei es, dass sich der Beirat bis zum Frühjahr 2020 konstituiert, sagte Fehrs. Derzeit sind 770 Fälle sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche bekannt, davon etwa 60 Prozent in Einrichtungen der Diakonie.
In ihrem Bericht vor dem evangelischen Kirchenparlament dankte Fehrs den Betroffenen ausdrücklich für ihre faire und hartnäckige Mitwirkung an der bisherigen Umsetzung des im vergangenen Jahr von der Synode beschlossenen Elf-Punkte-Handlungsplans: »Sie haben auf beeindruckende Weise dazu beigetragen, dass wir fast alle elf Punkte angehen und auf den Weg bringen konnten«, so Fehrs. Als zentrale Punkte benannte Fehrs die Entwicklung der zentralen unabhängigen Anlaufstelle.help, die Ausschreibung der Aufarbeitungsstudien und die Verabschiedung einer Präventionsrichtlinie, die Standards für den Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche definiert. »Wir bleiben dran. Überzeugt«, bekräftigte Bischöfin Kirsten Fehrs und ergänzte: »Zum Schutz derer, die uns brauchen und die uns anvertraut sind«.
Für den weiteren Prozess der Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt kündigte Fehrs auch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel an. So solle im kommenden Jahr für die weitere Umsetzung rund eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Vorjahr hatte die Synode rund 1,3 Millionen Euro für die Maßnahmen des Elf-Punkte Handlungsplans beschlossen.
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