Fröbels Kindergartenidee gehört jetzt zum Kulturerbe

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Auf Vorschlag Thüringens ist die „Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragen worden. Die Entscheidung zur Aufnahme sei auf der heutigen Kulturministerkonferenz getroffen worden, teilte die Thüringer Staatskanzlei am Mittwoch in Erfurt mit. In der Begründung des Antrags hieß es, der im thüringischen Oberweißbach geborene Friedrich Fröbel (1782-1852) habe gegen alle Widerstände das Denken über die frühkindliche Erziehung verändert und sei damit der einflussreichste Pädagoge des 19. Jahrhunderts gewesen. Er habe die Einzigartigkeit jedes Kindes und das Potenzial des Spiels als ein Lerninstrument erkannt und es zum Zentrum seines Erziehungs- und Bildungskonzeptes gemacht. Der Kindergarten habe somit seine Wurzeln in Thüringen. Für diese Form der Kinderbetreuung habe Fröbel zudem Ausbildungskurse für Männer und Frauen und damit das Berufsbild der Kindergärtnerin beziehungsweise des Kindergärtners entwickelt. Seine Schüler und Schülerinnen hätten die Kindergartenidee weit über den deutschsprachigen Raum hinaus verbreitet. Bis heute würden Kindergärten, Fröbelmuseen und Vereine auf der ganzen Welt die pädagogischen Konzepte von Friedrich Fröbel lebendig halten. Die Thüringer Bewerbung für das bundesweite Verzeichnis sei vom Fröbel-Kreis, vertreten durch die Stadt Bad Blankenburg, den Pestalozzi-Fröbel-Verband mit Sitz in Berlin und der in Kassel ansässigen International Froebel-Society-Deutschland eingereicht worden.

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