Kampfabstimmungen über demokratische Prinzipien
Geänderte Kirchgemeindeordnung senkt Hürde für Beschlussfähigkeit von Kirchenvorständen auf "mehr als die Hälfte" ab – Streit über Anschlusssitzungen
Die Probleme bei der Arbeit von Kirchenvorständen waren an verschiedenen Stellen Thema auf der Herbsttagung der sächsischen Landessynode im Haus der Kirche in Dresden. Besonders die Änderung der Kirchgemeindeordnung in Bezug auf die Beschlussfähigkeit von Kirchenvorständen wurde intensiv diskutiert. Dabei entschied die Landessynode auf Vorschlag des Rechtsausschusses, die Anforderung für die Beschlussfähigkeit der Kirchenvorstände von "mindestens zwei Drittel seiner gesetzlichen Mitglieder anwesend" auf "mehr als die Hälfte" abzusenken.
Der Synodale Thilo Kirchhoff sagte dazu, er vermisse in der Synode frühere flammende Reden für die demokratische Beteiligung. So ein Ringen für das Absenken der Beschlussfähigkeit habe er in der Landessynode noch nicht erlebt. Wie auch andere Synodale sehe er strukturelle Probleme – besonders in Schwesterkirchverhältnissen – als Ursache für die Beschlussunfähigkeit von Kirchenvorständen.
Für mehrere äußerst knappe Abstimmungen sorgte die vorgeschlagene Gesetzesänderung über Anschlusssitzungen bei beschlussunfähigen Kirchenvorstandssitzungen. Weil die derzeitige Regelung für "vielfache Diskussion" gesorgt habe, wie es in der Begründung des Änderungsvorschlages heißt, wurde eine Klarstellung angeregt. Der Satz »Nötigenfalls ist eine zweite Sitzung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist« sollte ergänzt werden um »wenn die gleiche Tagesordnung gelten soll und in der Einladung ausdrücklich hierauf hingewiesen wurde«. Dies wurde ähnlich knapp abgelehnt wie eine leichte Änderung des Zusatzes. Der Synodale Christian Kühne begründete seine Ablehnung so: »Wenn es dumm läuft, entscheidet einer allein.« Doch auch die komplette Streichung des Satzes lehnten die Synodalen in einer »Kampfabstimmung«, wie es Synodalpräsidentin Bettina Westfeld nannte, ab. Damit bleibt die unklare Gesetzesregelung bestehen, ob direkt im Anschluss eine weitere Sitzung nur einberufen oder gleich durchgeführt werden darf – ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer.
Tatsächlich hat eine Umfrage des Rechtsausschusses der Landessynode zur Strukturreform einige Probleme in der Arbeit von Kirchenvorständen ausgemacht. Die besonders hohe Beteiligung von Kirchvorstehern aus Schwesterkirchverhältnissen und auch die benannten Probleme würden noch nicht auf grundsätzliche Strukturprobleme schließen lassen, meinte die Synodale Claudia Hultsch, die den Landessynodalen die Umfrage vorstellte. Für diesen Rückschluss sei es noch zu früh, habe der Rechtsausschuss befunden. Als strukturelle Hürden wurden die zwingende Mitgliedschaft von Pfarrern im Kirchenvorstand der anstellenden Kirchgemeinde im Schwesterkirchverhältnis und die fehlende Stellvertreterregelung in Leitungsgremien benannt. Auch die Frage der Beschlussfähigkeit von Kirchenvorständen kam darin auf. Weitere Probleme waren die Pfarrerwahl im Kirchgemeindebund, der Wechsel der Pfarramtsleitung sowie die Aufgabenübertragung vom Pfarramtsleiter auf den leitenden Verwaltungsmitarbeiter.
Am Montag ging die Landessynode noch einmal auf diese erfragten Probleme ein. Die Synodalen haben beschlossen, dass das Landeskirchenamt bis zur nächsten Herbsttagung einen Bericht vorlegen soll zur Frage der KV-Mitgliedschaft von allen Pfarrern bei der anstellenden Gemeinde sowie zu Stellvertreterregelungen in Leitungsgremien und auch zum Wechsel der Pfarramtsleitung. Die Probleme seien drängend und beeinträchtigten die Arbeit in den Kirchgemeinden, betonte die Synodale Brigitte Schleinitz.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
Zum Vergrößern hier klicken.
Weitere Impressionen finden Sie hier.