Kirchliche Gremien sollen weiterhin digital tagen
Landessynode will befristete Veränderungen in Kirchengesetzen – Ad-hoc-Ausschuss soll sich grundlegend mit digitalen Sitzungen und zukünftigen Regelungen beschäftigenDie Landessynode hat sich auf ihrer Tagung am Freitag mit großer Mehrheit für die Änderung der Kirchenverfassung und von Kirchengesetzen ausgesprochen, sodass befristet bis 2024 digitale Gremiensitzungen auf allen Ebenen der Landeskirche möglich sein sollen. In erster Lesung wurde dabei auch die Frage diskutiert, ob hybride Sitzungen möglich sind, also die Kombination von Präsenztagung mit zugeschalteten Teilnehmern. Diese und auch die grundsätzliche Frage nach zukünftigen Regelungen für digitale Gremienarbeit wurde an einen Ad-hoc-Ausschuss verwiesen, den die Landessynode parallel beschlossen hat.
Viele Synodale sehen gerade in Corona-Zeiten die Notwendigkeit digitaler Sitzungen. Andere wie der Alterspräsident Christoph Scheurer äußerten ihre Bedenken hinsichtlich einer Verfassungsänderung und sehen auch die digitale Zusammenschaltung der Landessynode kritisch. Die Synodalpräsidentin Bettina Westfeld sprach sich für die digitale Form gerade für die Landessynode aus, damit ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.
Die Kirchenleitung hatte die Änderung der Kirchengesetze bereits per Verordnung mit Gesetzeskraft im November beschlossen, damit die Landessynode überhaupt digital tagen und beschließen kann. Die Landessynode wird am Sonnabend in zweiter Lesung das Kirchengesetz beraten und beschließen. Jetzt wird die Synode fortfahren mit der ersten Lesung zum Kirchengesetz über die Dienstbezüge von Pfarrern und Kirchenbeamten, die im laufenden Jahr nicht erhöht werden sollen.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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