Haben Sie denn nun schon eine Familie gefunden, der Sie einen Teil Ihrer "MIndestrente" überweisen?
Für die Unterstützung von Willkommensprojekten für Flüchtlinge hatte die Landessynode im November bis zu 400 000 Euro bereitgestellt, nun können Kirchgemeinden und Kirchenbezirke für ihre Vorhaben eine Förderung beantragen. Dafür veröffentlichte das Landeskirchenamt heute eine Richtlinie. Demnach kann eine Unterstützung zum Beispiel für »kleinere Projekte und niedrig-schwellige Angebote, die überwiegend durch ehrenamtliches Engagement getragen werden und den Flüchtlingen vor Ort die Integration in den Alltag erleichtern«, beantragt werden.
Außerdem soll ein Netzwerk von sechs regionalen Koordinatoren zur Unterstützung von Ehrenamtlichen, die sich für Flüchtlinge engagieren, aufgebaut werden. Auch Projekte zum Dialog mit Bürgern und dem Islam können gefördert werden.
Die Förderanträge müssen an den Ausländerbeauftragten der Landeskirche gerichtet werden. Über sie entscheidet ein Vergabeausschuss des Landeskirchenamtes.
Herberge gesucht
Eine ukrainische Flüchtlingsfamilie kann nicht länger im Moritzburger Brüderhaus bleiben Mehr lesen Sie im Digital-AboSeiten
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