
Für eine effektive strafrechtliche Verfolgung von digitalem Hass ist nach Meinung der Leipziger Straf- und Medienrechtlerin Elisa Hoven eine Reform von Tatbeständen nötig. »Hasskommentare führen nicht nur zur Verletzung der einzelnen Adressat:innen; sie haben auch das Potential, Dritte einzuschüchtern und davon abzuhalten, sich an Online-Diskussionen zu beteiligen«, sagte die Dozentin an der Universität Leipzig am Donnerstag. Dieser »Silencing Effekt« könne zu einer Verzerrung des wahrgenommenen gesellschaftlichen Diskurses führen und eine »echte Gefahr« für einen demokratischen Meinungsaustausch darstellen. Vor diesem Hintergrund müsse das Strafrecht verändert werden.
Mit Blick auf die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Morddrohungen gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) sprach Hoven von unterschiedlichen Ansätzen, um digitalem Hass auch auf häufig anonym genutzten Plattformen wie Telegram rechtlich besser entgegentreten zu können: etwa mit einer Identifizierungspflicht oder einer sogenannte Login-Falle, bei der die IP-Adresse eines Nutzers, der zuvor Hasskommentare gepostet hat, bei der nächsten Anmeldung automatisch erfasst wird. Dafür müsste jedoch zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. »Einen Dienst komplett zu verbieten, ist natürlich problematisch – rechtlich wie tatsächlich«, so Hoven.
Die Polizei hatte am Mittwochmorgen aufgrund von Morddrohungen mehrere Gebäude in Dresden und Heidenau durchsucht. Laut dem Landeskriminalamt Sachsen wird gegen fünf Männer und eine Frau wegen des Verdachts einer schweren staatgefährdenden Straftat ermittelt. Sie sollen der Telegram-Chatgruppe »Dresden Offlinevernetzung« angehören.
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