In der Debatte über die mögliche Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen durch Entschädigungszahlungen sieht Sachsen keinen Handlungsbedarf. Die bestehenden Vereinbarungen hätten sich bewährt und auch weiterhin Gültigkeit. Der Freistaat Sachsen sehe deshalb keinen Änderungsbedarf, erklärte ein Sprecher der sächsischen Staatskanzlei auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Dresden. Unabhängig davon leisteten die Kirchen einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und seien Anlaufpunkt für viele Menschen.
Laut Staatskanzlei betragen die Staatsleistungen für 2019 an die evangelischen Kirchen rund 25,8 Millionen Euro. Die katholische Kirche erhält in diesem Jahr 1,03 Millionen Euro. Die Zahlungen durch den Freistaat Sachsen an die Kirchen erfolgten »in Erfüllung verfassungsrechtlich verankerter Rechtsansprüche«, hieß es weiter. Damit erfolge ein staatlicher Ausgleich und eine Entschädigung für staatliche Eingriffe und Enteignungen in Vermögen und Eigentum der Kirchen im 19. Jahrhundert.
»Diese historisch gewachsenen Rechtsansprüche haben mit der Trennung von Kirche und Staat durch die Weimarer Reichsverfassung Verfassungsrang erhalten«, hieß es weiter. Auf dieser verfassungsmäßigen Grundlage und um diese Rechtsansprüche auch künftig zu garantieren, seien 1994 der Evangelische Kirchenvertrag Sachsen und 1996 der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen unbefristet abgeschlossen worden.
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