Synode will Diakonenamt neu regeln
Gesetz aus dem Jahr 1950 soll grundlegend erneuert werden durch neue diakonische Gemeinschaften, Ausbildungsorte und soziale Berufe. Verkündigungsauftrag ergänzt.
Die sächsische Landessynode hat auf ihrer Herbstsitzung das Amt der Diakonin und des Diakons gesetzlich neu geregelt. Durch die Ausdifferenzierung vieler Sozialberufe, neue diakonische Gemeinschaften und die Konzentration der Ausbildung neben Moritzburg auch etwa auf die Evangelische Hochschule Dresden wurde ein neues Gesetz notwendig. In der ersten Beratung hat der Leipziger Superintendent Martin Henker für den theologischen Ausschuss eine Ergänzung in den Entwurf für das neue Gesetz eingebracht, der den Verkündigungsauftrag betrifft. Das diene der grundsätzlichen Verhältnisbestimmung des Amtes in der Kirche. Der Ergänzung stimmte die Synode ebenso zu wie dem Gesetzentwurf insgesamt. Auch die Möglichkeit zur Ordination langjähriger Diakoninnen und Diakone, die im Gesetz nicht enthalten ist, wurde in der Beratung diskutiert. Dabei betonte Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte, dass kein Pfarrermangel bestehe. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass Klatte noch einen Bericht über alternative Zugänge zum Pfarramt während der Herbstsynode geben werde.
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