»Check-in« per App an der Kirchentür
Kirchgemeinden können Corona-Warn-App für digitale Erfassung der Teilnehmenden bei Gottesdiensten nutzen – Corona-Regeln bleiben weiter bestehen
Bei Gottesdiensten ist jetzt auch eine digitale Kontakterfassung beim Zutritt in die Kirche möglich. Der Freistaat Sachsen habe diese Möglichkeit beispielsweise durch die Corona-Warn-App ermöglicht, teilte das Landeskirchenamt in Dresden mit. Die App biete in der neuesten Version einen »Check-in« für Veranstaltungen wie etwa Gottesdienste, hieß es. Damit könnten sich Gottesdienstbesucher im Eingangsbereich der Kirche digital registrieren. Die Kontaktdatenerfassung durch Teilnehmendenkarten sollte aber auch weiterhin angeboten werden.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen bis 30. Mai bleibe der landeskirchliche »Orientierungsplan« für die Corona-Regeln weiterhin gültig, hieß es zudem. »Weiterhin erforderlich sind Hygienekonzepte mit den Abstands- und Hygieneregeln vor Ort.«