Die Diakonie Sachsen fordert eine Wahlteilnahme wohnungsloser Menschen. Es sei verfassungswidrig, dass Wohnungslose nicht an den anstehenden Kommunalwahlen am 12. Juni teilnehmen könnten, erklärte die Diakonie am Montag in Radebeul. Ursächlich dafür sei, dass laut sächsischer Gemeindeordnung nur Personen wahlberechtigt sind, die drei Monate vor Urnengang eine Hauptwohnung angemeldet hatten.
„Der neue Innenminister sollte das nicht länger hinnehmen. Denn es zeigt deutlich, dass die soziale Notlage der Wohnungslosigkeit, die ein ganzes Bündel von Menschenrechten betrifft wie Wohnen, Privatsphäre, Gesundheit, Schutz der Familie und so weiter, nur weiterhin verwaltet werden soll“, kritisierte Diakonie-Chef Dietrich Bauer. Wer nicht wählen dürfe, könne sich auch nicht für seine Sache einsetzen – nämlich den Zustand der Wohnungslosigkeit zu beenden und auch auf politischer Ebene für das Menschenrecht auf Wohnen kämpfen.
„Wenn sich die Politik nicht um die Themen der Wohnungslosen kümmert und gleichzeitig noch verhindert, dass sie sich selbst politisch um ihre Belange kümmern, dann wird die Politikverdrossenheit unter diesen Menschen weiter zunehmen“, so Bauer weiter. Die Diakonie forderte das Innenministerium auf, sich für eine politische Beteiligung der betroffenen Menschen bei den anstehenden Kommunalwahlen einzusetzen. Empfehlenswert sei eine einfache Lösung, wie bei Landtags- und Bundestagswahlen. Bei diesen Wahlen können sich wohnungslose Menschen vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
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