Höchststrafe nach Messerattacke in Dresden rechtskräftig

(epd)
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Bundesgerichtshof, Urteil, rechtskräftig, Messerattacke, Dresden, Homophobie
Bundesgerichtshof in Karlsruhe © ComQuat, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19876786

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe gegen einen radikalisierten Syrer wegen einer tödlichen Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden im Oktober 2020 bestätigt. Wie die Karlsruher Richter in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss entschieden, weist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden keine Rechtsfehler auf. (AZ: 3 StR 428/21)

Das Oberlandesgericht hatte den polizeibekannten Angeklagten Abdullah A. für schuldig befunden, am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen niedergestochen zu haben. Einer der Männer verblutete noch am Tatort, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt.

Motiv der Tat seien eine tief verwurzelte Homophobie bei dem Täter und seine islamistisch geprägte Weltanschauung gewesen. Er habe schwulen Paaren in besonderem Maße das Lebensrecht abgesprochen, befand das Dresdner Gericht. Zwei Wochen nach der Tat war der Angeklagte in der Dresdner Innenstadt auf der Suche nach weiteren Opfern festgenommen worden.

Das Oberlandesgericht verurteilte Abdullah A., der 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und die Unterbringung des jungen Mannes in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

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