Es gibt eine neue Handlungsempfehlung für Chöre, die von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) herausgegeben wurde. Diese ist für zahlreiche Berufsgruppen in der sächsischen Landeskirche zuständig ist. Das teilte das Landeskirchenamt am Freitagnachmittag mit.
Danach gilt, dass beim Singen und Musizieren ein Abstand von 3 Metern (bei ungeübten Laien 6 Metern) einzuhalten ist, Chöre (Sänger/Musiker) mit mehreren Reihen versetzt aufgestellt singen bzw. spielen und die Mitglieder haben einen Abstand von 3 m zur nächsten Person einhalten müssen. Bei professionellen Sängern/ausgebildeten Musikern von Blasinstrumenten kann dieser Abstand auf 2 Meter reduziert werden.
Musiker sollen ihre Instrumente mit Papiertüchern trocknen und diese anschließend entsorgen.
Voraussetzung ist: Das Gebäude, in dem geprobt oder gesungen wird, verfügt über ein sehr großes Luftvolumen mit entsprechender Höhe über den Personen. Bei Gebäuden mit einer geringen Deckenhöhe (ca. 3m) müssen die Abstände deutlich erhöht werden oder alternativ die Aufenthaltsdauer stark verkürzt oder auch durch gezielte Lüftungsmaßnahmen ein Luftaustausch erzwungen werden (dazu Luft nach oben abführen bzw. bei horizontaler Lüftung kurze Intervalle mit sehr hoher Luftgeschwindigkeit – Durchzug).
Sächsische Landeskirchenmusiktage in Meißen
Vom 10. bis 14. April wird Meißen zum Treffpunkt sächsischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Mehr ...VERÖFFENTLICHT AM 15.05.2020 Artikel drucken
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