Nach intensiver Debatte hat die Landessynode am Sonntagabend eine Änderung der Verfassung der Landeskirche in erster Lesung beschlossen. Demnach ist künftig festgeschrieben, dass mindestens zwei Personen unter 27 Jahren von der Kirchenleitung in die Landessynode berufen werden sollen. Der Vorschlag, künftig das Eintreten für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben in der Verfassung der Landeskirche zu ergänzen, wurde in einer knappen Abstimmung gegen 30 Stimmen abgelehnt. Am meisten diskutiert wird der Beschluss über die künftige Zusammensetzung der Kirchenleitung. Demnach soll festgelegt sein, dass künftig der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Sachsens Mitglied der Kirchenleitung sein wird. Darüber sowie über Formulierungen und weitere Änderungen dauert die Diskussion noch an. Endgültig beschlossen wird die Verfassungsänderung in zweiter Lesung am morgigen Montag.
Im Glauben beieinander bleiben
Der Gemeinschaftsverband Sachsens hat eine neue Leitung. Der neue Vorsitzende Falk Schönherr blickt auf den Neuanfang zurück, wirbt für Vertrauen und für Mut, etwas für den Glauben zu wagen. Mehr lesen Sie im Digital-AboVERÖFFENTLICHT AM 17.11.2019 Artikel drucken
- Mitarbeiter/innen (m/w/d) Ökumenische Sozialstation Leipzig
- Ökumenische Sozialstation Leipzig e. V.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
Zum Vergrößern hier klicken.
Weitere Impressionen finden Sie hier.
- , – Annaberg-Buchholz
- Mittagsgebet
- St. Annenkirche Annaberg
- , – Dresden
- Konzert
- Kulturkirche Weinberg Trachenberge
- , – Leipzig
- Gesprächsabend
- Gemeindehaus St. Laurentiuskirche Leutzsch