Was tun, wenn der Pfarrer geht?
In »Gemeinde leiten« geht es heute um den Umgang des Kirchenvorstands mit vakanten StellenZu den besonderen Herausforderungen für die ehrenamtliche Kirchgemeindeleitung gehören unbesetzte Stellen im Verkündigungsdienst. Wenn Pfarrerin, Kirchenmusiker oder Gemeindepädagogin fehlen, müssen die Ehrenamtlichen die Überbrückung der Vakanzzeit und die Neubesetzung organisieren. Durch die Neustrukturierung der Kirchgemeinden in größeren Einheiten besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass keine einzelne Kirchgemeinde völlig ohne Pfarrer oder Pfarrerin ist. Die Strukturen sollen schließlich in den nächsten zehn Jahren mindestens drei volle Pfarrstellen ermöglichen.
Trotzdem ist es nötig, eine Personallücke wieder zu schließen. In Vakanzzeiten kommen Lektoren sicher öfter zum Einsatz, um die regelmäßigen Gottesdienste zu gestalten. Insgesamt bieten solche Phasen neben dem neuen Organisationsaufwand die Chance, Kräfte in der Gemeinde freizusetzen, die nachhaltig wirken und das Gemeindeleben erneuern.
Hilfreich in der ersten Zeit ist das Vakanzgeld. Das ist die Fortsetzung der Personalkostenzuweisung an die Kirchgemeinde für den Pfarrer in den ersten drei Monaten der Vakanz. Das Geld fließt automatisch, muss also nicht beantragt werden.
Grundsätzlich geben die Superintendenten Rat und Hilfestellung bei allen Fragen rund um eine Pfarrvakanz und helfen, die Neubesetzung einzuleiten. Sie regeln die Hauptvertretung und Vakanzverwaltung, so dass immer jemand für die Kasualien zur Verfügung steht.
Die Neubesetzung der Pfarrstelle liegt in der Hand des Landeskirchenamtes. Der Kirchenvorstand teilt diesem mit, dass die Wiederbesetzung ansteht, indem er eine Erledigungsanzeige einreicht, die in der Suptur erhältlich ist. Ein Kirchenvorstand kann sich dann natürlich auch selbst kümmern und ihm bekannte Personen zur Bewerbung ermuntern.
Im Bereich der Kirchenmusik und der Gemeindepädagogik kann die Kirchgemeinde selbst die Stellenausschreibung vornehmen, natürlich in Abstimmung mit den Kirchenmusikdirektoren, Bezirkskatecheten oder Schulbeauftragten und unter Beachtung des Stellenplans. Hilfe beim Formulieren der Stellenanzeige gibt es in den Kirchenbezirken. Diese Stellen werden im Amtsblatt der Landeskirche ausgeschrieben; sie können auch in Zeitungen und Zeitschriften und auf der Internetstellenbörse der EKD veröffentlicht werden.
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