Auf Freiheit verzichten
Corona und Kirche: Das Landeskirchenamt hält Gottesdienste, Christenlehre und Gremiensitzungen weiter für möglich. Doch nach viel Kritik aus den Gemeinden schärft es die Hinweise nach.
In der neuen Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen genießen die Religionsgemeinschaften eine Ausnahmestellung. Die Kontaktbeschränkungen gelten »nicht für Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung sowie für Beisetzungen«, heißt es gleich im Paragraph 2. Das Landeskirchenamt hat am Montag diese Regelung zur Grundlage genommen, den Gemeinden weiterhin Gottesdienste, Christenlehre, Konfirmandenunterricht sowie Gremiensitzungen etwa für Kirchenvorstände zu empfehlen. Auch Gruppen und Kreise könnten grundsätzlich stattfinden, hieß es.
Vielen Gemeinden ging das zu weit. Sie übten heftige Kritik an dem Schreiben und gaben das ohne Umwege direkt bis ins Landeskirchenamt weiter. »Wieso sollen wir weitermachen wie bisher, während alle anderen Einrichtungen ihre Angebote einstellen müssen«, hieß es auch in Reaktionen, die die Sonntag-Redaktion erreichten.
Aus dem Landesjugendpfarramt waren parallel Hinweise und Empfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit an die Mitarbeiter verschickt worden. Darin hieß es, dass »wir die Jugendarbeit mit unmittelbarer physischer Begegnung weitgehend einstellen müssen«. Landesjugendpfarrer Georg Zimmermann sagte dem Sonntag: »Ich kann den Ehrenamtlichen nicht guten Gewissens empfehlen, beispielsweise die Junge Gemeinde weiter zu machen.« Das sei zwar ein »erheblicher Einschnitt«, aber er warb dafür, auf die »guten Ideen und Erfahrungen aus dem Frühjahr zurückzugreifen«.
Viele Gemeinden haben die Treffen ihrer Gruppen und Kreise, das Martinsspiel und alle Kirchenkonzerte abgesagt. Selbst Christenlehre und Konfirmandenunterricht wird häufig nicht mehr angeboten oder auf ein digitales oder anderes Format umgestellt.
Jede Kirchgemeinde hat selbst zu entscheiden, wie sie mit der Situation umgeht. Darauf hatte auch das Landeskirchenamt hingewiesen, aber nur im Punkt »sonstige Veranstaltungen«: Sie seien hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Verantwortbarkeit durch die kirchlichen Verantwortlichen vor Ort daraufhin zu prüfen, ob sie auch in anderen Formaten und Formen organisiert werden könnten. Zugleich gehe es darum, ob Mitglieder auch auf andere Weise dazu beitragen könnten, dass Kirche in den nächsten Wochen für Menschen da ist. Seelsorge-Besuche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin erlaubt. »Unser Glaube gibt uns Gottvertrauen und das können und sollten wir mit vollen Händen weitergeben. Seien Sie also kreativ im erneuten Überlegen, wie Kirche anders als sonst auf Menschen zugehen kann«, rief das Landeskirchenamt die Mitglieder in der Pressemitteilung auf.
Darüber denken nun die Gemeinden nach, gerade auch mit Blick auf die Advents- und Weihnachtszeit. Dabei spielt die Musik eine wesentliche Rolle, findet aber in den Hinweisen der Landeskirche keine besondere Erwähnung. Noch nicht, wie sich später herausstellt. Denn nachdem die Kritik- und Nachfragewelle aus den Gemeinden über das Landeskirchenamt gekommen war, wurden Hinweise zur Kirchenmusik in Aussicht gestellt: »Aufgrund der vielen berechtigten Nachfragen zur Kirchenmusik möchte ich Ihnen an dieser Stelle zunächst sagen, dass wir momentan noch nicht genau wissen, welche Empfehlungen sich aus der durchgängigen Maskenpflicht für die Kirchenmusik ableiten lassen«, schrieb Tabea Köbsch, Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Koordination, und bat um Geduld. Am Dienstag wurden sie veröffentlicht (siehe Interview mit Landeskirchenmusikdirektor Markus Leidenberger).
Zudem wurden die Hinweise an die Gemeinden zu möglichen Veranstaltungen nachgeschärft. Bei Christenlehre und Konfirmandenunterricht ist nun statt »sollen« von »können« und von »in verantwortlichen Formaten« die Rede. Gremiensitzungen sollen möglichst als Videokonferenz stattfinden. Dass mit diesen Freiheiten ganz unterschiedlich umgegangen wird, zeigen die Tagungen der Kirchenbezirkssynoden: Während sie für den 6. November in Bautzen abgesagt wurde, soll sie am 20. November in Marienberg stattfinden. Beide Regionen zählen derzeit zu denen mit den höchsten Corona-Infektionsraten in Sachsen.
Der Chemnitzer Superintendent Frank Manneschmidt hält die Kritik aus den Gemeinden am Landeskirchenamt für ungerechtfertigt. »Die Gemeinden sind selbständig und dürfen selbst entscheiden, welche Veranstaltungen sie durchführen oder absagen.« Wenn das Landeskirchenamt die Möglichkeiten weit fasse, sei das kein Muss für die Kirchgemeinden.
Aus dem Landeskirchenamt kam mit der Anpassung der Hinweise auch die Bitte um Nachsicht: »Auch im Landeskirchenamt müssen wir uns abstimmen, diskutieren wir kontrovers, lernen wir dazu und versuchen, nach besten Wissen und Gewissen mit der aktuellen Situation umzugehen.«
Die neuen Corona-Richtlinien der Landeskirche Sachsens
Hygienemaßnahmen:
✹ Mindestabstand von 1,5 Metern in Gottesdiensten und Veranstaltungen
✹ durchgängiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (außer den liturgisch Handelnden)
✹ personenbezogene Kontaktdatenerfassung
✹ schriftliches Hygienekonzept mit konkretem Ansprechpartner
✹ allgemeine Hygiene-Maßnahmen wie Desinfizieren und regelmäßiges Lüften von Räumen
Unveränderte Veranstaltungen:
✹ Gottesdienste
✹ Andachten
✹ offene Kirche für einzelne Besucher
✹ kirchliche und weltliche Trauerfeiern
Mögliche Veranstaltungen:
✹ Christenlehre
✹ Konfirmandenunterricht
✹ Sitzungen kirchlicher Gremien, möglichst aber per Videokonferenz
✹ sonstige in kirchlichen Räumen stattfindende Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen
✹ Seelsorge-Besuche in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern
Teilnehmer: 29
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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