Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit wurde am Montagvormittag ein Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Landeskirche beschlossen. Demnach ist nun insbesondere verfassungsmäßig geregelt, dass der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes als Mitglied der Landessynode auch Mitglied der Kirchenleitung ist. Zuvor wurde nach langer Diskussion ein Vorschlag abgelehnt, demgemäß der Vorstandsvorsitzende der Diakonie nicht von Seiten der Synode in die Kirchenleitung einziehen soll, sondern auf Kosten der »Sitze« des Landeskirchenamtes in der Kirchenleitung. Auch abgelehnt wurde die zusätzliche Berufung eines Jugendlichen unter 27 Jahren in die Kirchenleitung. Somit bleibt es ist bei der derzeitigen Zusammensetzung der Kirchenleitung von 18 Mitgliedern, von denen 9 Synodenmitglieder und 6 Mitglieder des Landeskirchenamtes sind sowie Landeskirchenamtspräsident, Landessynodenpräsident und Landesbischof gehören. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie wird künftig zu den synodalen Mitgliedern der Kirchenleitung gerechnet.
Zuvor wurde nach langer Diskussion die Änderung des Paragrafen 3 abgelehnt, demnach der Passus »Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben ein.« ergänzt werden sollte. Allerdings wurde beschlossen, dass für die nächste 28. Landessynode eine Verfassungsänderung und weitere gesetzliche Grundlagen zum Thema Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe vorbereitet wird, die dieser dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Ebenso wurde endgültig der Haushaltsplan 2020 beschlossen. Gegen 16 Stimmen wurde er angenommen, somit ist auch die stark diskutierte Verwendung von rund 5 Millionen Euro für die Erweiterung des Zentralarchivs der Landeskirche und die Aufstockung der Stelle des Umweltbeauftragten rechtsgültig.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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