Digitale Landessynode frühestens 2021
Interview mit Synodalpräsidentin Bettina Westfeld: Viertägiges Treffen der Synode rechtlich möglich – auf zwei Tage reduziertes Treffen vorgesehen – Präsidium entscheidet am 11. NovemberFrau Westfeld, während viele andere Kirchensynoden digital tagen, soll die sächsische echt zusammentreten. Warum?
Bettina Westfeld: Die Entscheidung, ob die 28. Landessynode ihre Herbsttagung als verkürzte zweitätige Präsenztagung abhält, entspringt einer sorgfältigen Abwägung vieler Faktoren. Der Prozess wird erst am 11. November auf einer virtuellen Präsidiumssitzung abgeschlossen sein. Ich möchte dabei zwei wichtige Faktoren herausgreifen: Zum einen ist es der gesundheitliche Aspekt. Zum anderen vertritt die Landessynode alle Kirchgemeinden hier in Sachsen und hat die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche.
Eine reguläre viertätige Tagung wäre rechtlich möglich. Das halten wir im Präsidium nicht für verantwortbar und haben uns entschlossen, die Tagesordnung auf die aus unserer Sicht zwingend nötigen Punkte zusammenzustreichen: Beratung des Haushaltes, der bereits mit Sparmaßnahmen versehen ist, und der Beschluss des Gesetzes zur Ermöglichung virtueller Sitzungen stehen obenauf. Auch die Wahlen für die synodalen Vertreter in der Kirchenleitung müssen dringend durchgeführt werden. Zusätzlich sollen auch die sächsischen Vertreter in den VELKD-/EKD-Synoden gewählt werden.
Wieso ist die Synode auf digitale Formate nicht vorbereitet?
Westfeld: Selbstverständlich haben wir mit anderen Kirchen in den letzten Wochen Kontakt aufgenommen und uns informiert, welcher Aufwand nötig ist, um eine virtuelle Tagung durchführen zu können. Ein Befund war, dass eine solche Tagung erst im ersten Vierteljahr 2021 stattfinden könnte.
Die Synode muss sich also analog treffen. Was passiert, wenn das nicht geht?
Westfeld: Die Kirchenleitung hat für diesen Fall Vorkehrungen getroffen. Sowohl der Haushalt als auch das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Sitzungen werden gemäß Paragraph 42, Absatz 1 als Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen. Auf der nächsten möglichen Sitzung der Synode muss diese die Verordnungen bestätigen. Wenn das nicht passiert, treten sie automatisch außer Kraft.
Hätte die Landessynode auf ihrer konstituierenden Sitzung im Juni bereits eine Änderung für digitale Formate beschließen können?
Westfeld: Ja, Gesetzeslesungen wären möglich gewesen. Aber da hätten wir diese Sitzung auf drei Tage verlängern müssen, da die Wahlen einen Tag in Anspruch genommen haben und Gesetze zweimal an zwei Tagen gelesen werden müssen. Aber auch damals hielt man trotz des rechtlichen Spielraums eine längere Tagung nicht für verantwortbar.