Neue Struktur für Gemeinden und Diakonie
Die Landessynode berät in Dresden über Haushalt, Kirchgemeindestrukturen, Jugendvertreter und eine Neuausrichtung der Diakonie
Welche Kirchgemeindestrukturen darf das Landeskirchenamt widerspenstigen Gemeinden verordnen? Ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Kirche? Und wohin steuert die sächsische Diakonie? Über diese und weitere Fragen hat am Sonnabend die Landessynode in Dresden auf ihrer Herbsttagung diskutiert.
Umstritten war dabei ein sogenanntes »Reparaturgesetz« zum Kirchgemeindestrukturgesetz. Es ermöglicht den Kirchgemeinden künftig, sich neben Schwesterkirchverhältnissen, Kirchspielen oder vereinigten Gemeinden auch zu Kirchgemeindebünden zusammenzuschließen. Einige Synodale befürchteten aber mit der Gesetzesänderung, dass das Landeskirchenamt größere Befugnisse erhalte, um einzelne widerstrebende Kirchgemeinden zu bestimmten Zusammenschlüssen zu zwingen. Darüber geriet die Synode in größere Diskussion, musste sich erst einen Überblick über die verschiedenen Ermessensspielräume verschaffen und stimmte schließlich einer leicht reduzierten Variante des geplanten Gesetzes in erster Lesung zu.
Am umstrittensten auf der Synodentagung am Sonnabend war die Änderung der Grundordnung der EKD, wobei es aber nur um einen einzigen Satz ging. Die Landessynode hatte lediglich über die Ergänzung zu befinden, dass die EKD »als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche« sei. Doch darüber herrschte teilweise grundsätzliche Uneinigkeit. Pfarrer Sebastian Schurig (Kirchspiel Dippoldiswalde-Schmiedeberg) bangte etwa um die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und das lutherische Bekenntnis innerhalb der EKD. Für Rechtsanwalt Till Vosberg, der auch Mitglied der EKD-Synode ist, sei die EKD keine Kirche, sondern eine gesellschaftspolitische Instanz. Landesbischof Carsten Rentzing, der sich in der EKD-Synode für diese Wortwahl mit dem einen Satz und keine weitergehende Veränderung eingesetzt hatte, widersprach daraufhin dem Verlust des Bekenntnisses. »Ich bin gerade als stellvertretender Bischof der VELKD gewählt worden, weil das lutherische Bekenntnis in Deutschland wieder stärkeres Gewicht bekommen soll«, sagte er. Letztlich wurde in erster Lesung die Zustimmung zur Änderung der Grundordnung mit knapper Mehrheit beschlossen.
Zu Beginn der Synodensitzung am Sonnabend aber sprach Carsten Rentzing in seinem Bericht des Landesbischofs von einer besonderen Verantwortung von Christen, Menschen in Not zu helfen. So müsse die Debatte über Migration von Menschenliebe und Mitgefühl getragen sein, sagte er. Über Grenzabschottung oder Öffnung der Grenzen abstrakt zu reden sei das eine. Das andere sei, konkret einem einzelnen Geflohenen zu helfen, aber auch in Verantwortung für alle zu handeln.
Zugleich rief der sächsische Landesbischof zu Realismus beim Thema Migration auf. Falsche Anreize und Zukunftsversprechen weckten falsche Erwartungen und seien kein Ausdruck von Menschenliebe, sagte Rentzing. Christliche Menschenliebe führe nicht zu Gesinnung, sondern zu Verantwortung. Rentzing betonte: »Unsere Botschaft richtet sich an alle Menschen in dieser Gesellschaft, gleich welcher politischen Überzeugung.« In einer lebendigen Demokratie dürfe und müsse über verschiedene politische Wege gestritten werden.
Danach wurde in erster Lesung der neue Haushalt in die Synode eingebracht. Der Etat für 2019 umfasst nach Angaben der Landeskirche rund 226 Millionen Euro, acht Millionen Euro mehr als 2018. Einnahmen aus Kirchensteuern würden im Umfang von knapp 120,7 Millionen Euro erwartet, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses der Synode, Heinz-Hartwig Böhmer. Das seien 55 Prozent der Gesamteinnahmen. Für dieses Jahr ist ein Steueraufkommen von 115,4 Millionen Euro eingeplant. Grund für die Mehreinnahmen sei die gute konjunkturelle Lage in Deutschland.
Auch aus Staatsleistungen wird mehr Geld erwartet, sie erhöhen sich 2019 den Angaben zufolge von derzeit 22,87 auf 23,55 Millionen Euro. Aus dem Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekommt die sächsische Landeskirche 54,7 Millionen Euro und damit rund eine Million Euro mehr als 2018.
Die Landeskirche wolle im kommenden Jahr rund 4,7 Millionen Euro zurücklegen, hieß es. Genutzt werden solle das Geld für den Neubau eines neuen Landeskirchenarchivs in Dresden. Die Gesamtkosten dafür liegen bei rund 9,5 Millionen Euro. Zugleich müsse man sich auf höhere Ausgaben einstellen. Steigerungen seien bei den Einkommen kirchlicher Mitarbeiter und bei den Energiekosten zu erwarten.
Unterdessen sinkt auch in Sachsen die Kirchenmitgliederzahl weiter. Immer mehr ältere Kirchenmitglieder erreichten zudem das Rentenalter. Bei den jüngeren Jahrgängen sei der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder geringer. Seit 2006 sei er von rund 20 Prozent der sächsischen Bevölkerung auf derzeit 18,5 Prozent gesunken. Zur sächsischen Landeskirche gehören derzeit knapp 700 000 Mitglieder in mehr als 700 Kirchgemeinden. Bis 2040 wird ein Rückgang auf 416 000 Mitglieder prognostiziert.
Vor dem Hintergrund der Forderung von gleichberechtigter Teilhabe von Jugendlichen wurde in erster Lesung ein Gesetz einstimmig beschlossen, wonach feste Berufungsplätze für Jugendvertreter in Kirchenvorständen und Kirchenbezirkssynoden vorgesehen sind. Ebenfalls einstimmig wurde in erster Lesung beschlossen, dass die Altersgrenze von 68 Jahren für die Wählbarkeit in kirchliche Gremien wie Kirchenvorstände oder Synoden entfallen soll. Keine andere Landeskirche habe noch eine solche Altersgrenze, sagte der Synodale Gaston Nogrady, Pfarrer in Markersbach.
Und schließlich war auch die Diakonie wieder Thema in der Landessynode. Nach scharfen Kontroversen in vergangenen Jahren über die Entwicklung der Diakoniestiftung war diesmal von Konsens in der Entwicklung der Diakonie die Rede. Im Bericht des extra eingesetzten Ad-hoc-Ausschusses »Kirche und Diakonie« sprach Rechtsanwalt Christoph Apitz 13 Punkte an, die zur Änderung des Diakoniegesetzes führen sollten. Zusammen mit einer Steuerungsgruppe des Diakonischen Rates seien diese Punkte erarbeitet und von den Mitgliedern der Diakonischen Konferenz bestätigt worden. Darin wird unter anderem angeregt, das Diakonische Amt vom Landeskirchenamt zu lösen und in eine Geschäftsstelle des Landesverbandes der Diakonie Sachsen zu überführen. Der neue Diakonie-Chef, Oberkirchenrat Dietrich Bauer, zeigte sich erfreut über den insgesamt positiven Entwicklungsprozess und die Vorschläge. Der Präsident des Landeskirchenamtes, Johannes Kimme, sagte: »Auch ich bin froh, dass wir das Diakonische Amt wieder zum Laufen gebracht haben.« Der Dezernent für Kinder, Jugend, Bildung und Diakonie im Landeskirchenamt hielt dagegen: Auch vorher habe es eine lebendige und leistungsstarke Diakonie gegeben, sagte Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz. Die Synode stimmte am Ende zu, dass das Landeskirchenamt auf Grundlage der 13 Punkte das Diakoniegesetz und damit in Zusammenhang stehende Gesetze überarbeiten und den Vorschlag der Frühjahrssynode 2019 zuleiten möge. Auf die Diakoniestiftung habe die geplante Gesetzesänderung keinen Einfluss, versicherte Diakonie-Chef Bauer am Rande der Synodentagung auf Nachfrage.
Am Sonntag erwarten die 80 sächsischen Synodalen unter anderem den Bericht des Landeskirchenamtes. Die Synode ist das gesetzgebende Organ der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Das Kirchenparlament tritt jeweils im Frühjahr und Herbst zusammen.
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