Ein Chemnitzer Pfarrer muss wegen Drogenhandel für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. In einem Revisionsverfahren habe der Bundesgerichtshof jetzt das Urteil vom 21. Oktober vergangenen Jahres bestätigt, teilte das Landgericht Chemnitz am Mittwoch mit. Demnach blieben Schuldspruch und Strafmaß für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen gültig.
Der Pfarrer war im Oktober vom Landgericht Chemnitz wegen Besitzes und Handels von Drogen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Theologe einem Flüchtling beim Transport der Drogen geholfen und selbst mit Marihuana gehandelt hatte. Dabei habe es sich den Angaben zufolge um eine Gesamtmenge von mehr als zehn Kilogramm gehandelt. Der Pfarrer hatte gestanden.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hatte im Fall einer Verurteilung disziplinarische Konsequenzen gegen den Theologen angekündigt. Sie hatte gegen den Pfarrer bereits im Juni 2018 nach Bekanntwerden des Falls ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Für die Zeit des Prozesses wurde es aber ausgesetzt.
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