Den Aufschlag in der öffentlichen Debatte um das Recht auf Selbsttötung hat Hannovers Landesbischof Ralf Meister gemacht. Er forderte Anfang August neue Regeln bei der Beratung und Begleitung Sterbewilliger. Betroffenen sollte es möglich sein, ohne Scheu darüber zu sprechen und um Hilfe zu bitten, sagte er in einem Interview. Er sei gegen jede Form von geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid, stellte Meister klar, aber wie das Bundesverfassungsgericht sehe er ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod. »Wir haben einen auf Leben setzenden Auftrag als Kirchen. Gott ist ein Liebhaber des Lebens. Aber wenn uns das Leben geschenkt ist, dürfen wir auch über die Art und Weise und den Zeitpunkt des Lebensendes selbstbestimmt nachdenken«, so Meister. Denkbar sei so etwas wie eine Beratungspflicht, wenn möglich zusammen mit Angehörigen und Ärzten. In Konsequenz solle auch Ärzten erlaubt werden, Medikamente in tödlichen Dosierungen zu verschreiben.
Deutlich wird an den bisher ausgetauschten Argumenten eines: Nicht nur die politische Debatte – wann immer sie kommen mag – wird schwierig werden, sondern auch die Debatte innerhalb der Kirchen und vor allem zwischen ihnen. Denn katholische und evangelische Kirche werden in dieser ethischen Frage trotz der gemeinsamen Erklärung vom Februar vermutlich nicht so einfach eine gemeinsame Position finden. Einigkeit zwischen beiden Kirchen, und da bildet auch Bischof Meister keine Ausnahme, gibt es in einem Punkt: Beide schreiben der Palliativ- und Hospizarbeit eine besondere Bedeutung zu. Wenn das Leiden am Lebensende verringert werden kann, bleibt vielleicht auch der Wunsch aus, das eigene Todesdatum selbst bestimmen zu können.
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