Synode diskutiert umstrittenen Wahlgesetzentwurf
Landessynode hat in erster Lesung Entwurf für neues Wahlgesetz abgelehnt – noch zu viele strittige Details
Die sächsische Landessynode hat am Sonnabendnachmittag den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes für Bischöfe und Präsidenten diskutiert – und in erster Lesung abgelehnt. Darum wurden die Synodalen bereits bei der Einbringung des Gesetzes gebeten, weil der Rechtsausschuss in Details noch zu viel Diskussionsbedarf und Widerstand gesehen habe, wie Ausschussmitglied Jochen Kinder zu diesem »ungewöhnlichen Verfahren« sagte. Hintergrund der Änderungen seien, die Wahlabläufe zeitlich zu verkürzen sowie übersichtlicher und transparenter zu machen, so Kinder. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob weiterhin die Kirchenleitung den endgültigen Wahlvorschlag machen soll oder eine Wahlvorbereitungsgruppe, wie es das Gesetz vorsehen könnte. Dafür braucht es aber eine Verfassungsänderung, die so kurzfristig nicht erfolgen soll, verteidigte der Synodale Till Vosberg einen neuen Anlauf zur Herbsttagung. Zudem wurde darüber gestritten, ob Synodale weiterhin selbst Kandidaten vorschlagen dürfen, also ein eigenes Vorschlagsrecht haben.
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