Neue Gesetze für Haushalt und Bischofswahl
Landessynode hat größten Haushalt bisher beschlossen und ein neues Gesetz für die Wahl von Landesbischöfen und Präsidenten des Landeskirchenamtes
Sachsens evangelische Landessynode hat am Sonntag in Dresden auch den Haushalt für 2023 verabschiedet. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von 245 Millionen Euro und ist damit der größte, den es je gab. Dabei ist die Zahl der Kirchenmitglieder weiterhin rückläufig und beträgt derzeit 628 000. Der Großteil der Einnahmen stammt aus Kirchensteuern (137 Millionen Euro), dem EKD-Finanzaugleich (51 Millionen Euro) und den Staatsleistungen (24,5 Millionen Euro). Die überraschenden Mehreinnahmen fließen unter anderem in Rücklagen sowie direkt in die Kirchgemeinden. Diese erhalten zur Abfederung der Preis- und Kostensteigerungen im neuen Jahr 5,10 Euro pro Gemeindeglied (Sonderzuweisung für Heiz- und Energiekosten). Durch diese Sonderzuweisung erhöht sich der Betrag der Einzelzuweisungen um 3,2 Millionen Euro.
Am Sonntag hat die Landessynode in zweiter Beratung zudem eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen beschlossen, darunter auch ein neues Wahlgesetz für Bischöfe und Landeskirchenamtspräsidenten. Mit mehrheitlicher Zustimmung wurde im Vergleich zur ersten Beratung geändert, dass für einen Wahlvorschlag aus der Landessynode heraus nur 20 statt 25 Unterstützer nötig sind. Ein Änderungsantrag in der ersten Beratung für eine Absenkung auf 15 Unterstützer hatte keine Mehrheit gefunden.
Am Montag setzt die Landessynode ihre Beratungen mit Anträgen aus Ausschüssen fort. Zuvor wurde bislang die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes fortgeführt und beendet. Dabei ging es unter anderem um den Stand der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes der Landeskirche sowie um Probleme von Kirchgemeinden mit der Grundsteuersoftware der Landeskirche.