
Nach der Entscheidung des Ev.-Luth. Landeskirchenamtes Sachsens über die Zurückweisung der beiden Widersprüche gegen einen Schwesterkirchverbund von sechs Kirchgemeinden im Kirchenbezirk Bautzen ist der Weg für die Gestaltung des Schwesterkirchverhältnisses frei. Das teilte das Landeskirchenamt in Dresden in einer Pressemitteilung mit. „Ich freue mich, dass die Kirchenvorstände zur Zusammenarbeit bereit sind und damit eine gute Tradition in unserer Landeskirche fortgeführt wird. Sorbische und deutsche Gemeindeglieder arbeiten in unseren Kirchgemeinden eng zusammen und gestalten ein reiches Gemeindeleben in der Oberlausitz. Dabei spielen die Anliegen unserer sorbischen Gemeindeglieder eine wichtige Rolle. Über die Besonderheiten des sorbischen Siedlungsgebietes werde ich in nächster Zeit ein Gespräch mit der Domowina führen“, so Landesbischof Bilz.
Seit 2017 führt die Landeskirche Kirchgemeindestrukturreformen durch, in deren Folge westlich von Bautzen ein Schwesterkirchverhältnis von insgesamt sechs Kirchgemeinden der Region mit Wirkung zum 1.1.2021 gebildet worden ist. Das Schwesterkirchverhältnis ist eine Kooperationsform selbständiger Kirchgemeinden, in der Hauptamtliche im Verkündigungsdienst gemeinsam in verschiedenen Kirchgemeinden Dienst tun. Konkret wurde damit diejenige Form der strukturellen Verbindung von Kirchgemeinden in unserer Landeskirche gewählt, bei der notwendige Kooperation mit Wahrung größtmöglicher Selbstständigkeit gekoppelt ist.
Gegen diese Verbindung hatte ein Gemeindeglied Widerspruch im eigenen Namen und zugleich für einen nicht namentlich genannten Personenkreis eingelegt, ohne selbst Mitglied eines Kirchenvorstandes oder eines anderen Vertretungsorgans zu sein. Der Widerspruch ist am 23. Februar 2021 als unzulässig zurückgewiesen worden. Gemeindeglieder bringen sich bei Wahlen zu ihren Vertretungsorganen (Kirchenvorstand) ein, aber sie ersetzen nicht die aus Wahlen hervorgegangenen und von der Gemeinde legitimierten Kirchenvorstand. An diesem demokratischen Grundprinzip hält die Landeskirche fest.
Im Zusammenhang mit den Strukturveränderungen in der Region ist im Sommer 2020 im Gespräch von landeskirchlicher Seite darauf hingewiesen worden, dass die Strukturveränderungen in der Region dazu dienen, trotz kleiner werdender Kirchgemeinden die durch Kirchengesetz festgeschriebenen Rechte der sorbischen Gemeindeglieder nach Maßgabe der sich verändernden Möglichkeiten der Landeskirche zu schützen. Das ist u.a. durch eine besondere Hervorhebung im Schwesterkirchvertrag geschehen, den die Kirchgemeinden der Region – die Kirchgemeinden müssen sich verständigen und zusammenarbeiten – verhandelt haben. Ein weitergehender Widerspruch des Sorbischen Kirchgemeindeverbandes ist ebenfalls zurückgewiesen worden, weil dem Verband besondere Mitwirkungsrechte im Schwesterkirchverbund bereits eingeräumt worden waren.
Die Bemühungen um die Anliegen der sorbischen Kirchgemeindeglieder, für die die Landeskirche die Stellenanteile des Sorbischen Superintendenten vorhält, die Anstellung einer Verwaltungsmitarbeiterin mit Dienstbeginn des Sorbischen Superintendenten ermöglicht hat und zusätzlich Anteile für eine gemeindepädagogische Stellen vorhält, sind zu trennen von einem Schwesterkirchverbund einer christlichen Kirche in einer Minderheitensituation. Der Sorbische Superintendent ist zugleich als Pfarrer in Göda besonders für die Gemeindeglieder des sorbischen Siedlungsgebietes ansprechbar.
Zur Gemeindegliederentwicklung (statistische Daten): Die Kirchgemeinde Göda zählte am 31.12.2006 1.855 Gemeindeglieder und am 31.12.2020 1.329 Gemeindeglieder. Im Schwesterkirchverbund arbeiten ab 1.1.2021 sechs Kirchgemeinden mit zusammen 7.393 Gemeindegliedern zusammen. Von ursprünglich neun Kirchgemeinden schlossen sich zum 01.01.2021 fünf Kirchgemeinden zu zwei Kirchgemeinden zusammen und eröffneten damit den Weg zur Bildung eines Schwesterkirchverhältnisses von nunmehr sechs Kirchgemeinden (Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde Bischofswerdaer Land, Ev.-Luth. Kirchgemeinden Burkau, Demitz-Thumitz, Gaußig, Göda und Pohla-Uhyst a.T.).
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