Evangelische Schule erhält rückwirkend Fördergelder
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied zugunsten des Evangelischen Schulvereins Coswig e.V.
Der Rechtsstreit um Fördergelder zwischen dem Evangelischen Schulverein Coswig und dem Freistaat Sachsen hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) entschied zugunsten des Schulvereins.
Das Gericht erklärte, der Schulverein müsse die gesetzliche Wartezeit auf Finanzhilfen des Freistaats nicht zweimal durchlaufen. Somit erhält er nach einem Medienbericht des MDR am Mittwochabend rückwirkend über 400.000 Euro vom Freistaat. Nach der Gründung der Mittelschule 2011 sprangen größtenteils die Eltern für die Finanzierung ein und streckten diese Gelder inform eines Bürgschaftsvertrages vor.
Der Evangelische Schulverein Coswig e.V. betreibt seit 2007 eine Grundschule im Ort. Die Finanzierung des Schulbetriebs erfolgte einerseits durch den Zuschuss des Freistaat Sachsens, Schulgeld, Familienbeitrag, Groß- und Kleinspenden sowie Zuwendungen der Stiftung der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD).
Nachdem die Wartefrist für die Grundschule vorbei und deren Förderung bewilligt war, gründete der Evangelische Schulverein Coswig e.V. 2011 auch eine Mittelschule. Für diese beantragte man die direkte Förderung. Das wurde jedoch vom Freistaat Sachsen abgelehnt und die Schule musste sich wiederum die ersten Jahre selbst finanzieren. Gesetzliche Wartezeiten werden vom Freistaat für Schulen in freier Trägerschaft vorgegeben und sollen sicherstellen, dass eine Schule genug Schüler anzieht und bestehen wird, bevor sie Fördergelder erhält. Durch die bereits vorhandene Grundschule war eine bestimmte Schüleranzahl jedoch gegeben und man versuchte direkt an die Förderung zu gelangen. Nun hat der Verein durch das OVG Recht bekommen. Die erneute Wartezeit hätte nicht noch einmal durchlaufen werden müssen.
Martin Sträßer, Rechtsanwalt des Coswiger Schulvereins und juristischer Berater der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen (AGFS), erklärte am Donnerstag gegenüber dem SONNTAG: "Ich habe das Ergebnis des Urteils so erwartet. Leider hat das OLG eine wichtige Frage offen gelassen – ob dieses Urteil auch für andere Schulen gilt." Sträßer betonte, dass es rund 30 Schulen mit offenen Verfahren gibt, die vor ähnlichen Problemen stehen. Zahlreiche Berufsfachschulen erweitern ihre Bildungsgänge – wenn beispielsweise eine Berufsfachschule für Altenpflege auch eine Ausbildung zur Pflegehilfe anbietet. "Die Bildungsagentur sagt, das sind zwei verschiedene Schulen, hier gilt eine Wartefrist", so Sträßer. Das bedeute, dass diese Bereiche wie eine Neugründung behandelt werden und keine Finanzierung durch den Freistaat bekommen. Dagegen klagen diese Schulen.
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