Warum gespannt? Man kennt doch sein Rumgeeire und die Ablenkungsversuche zur Genüge!
Manche sind eben (für ihn) gleicher als Andere!
Bischof Rentzing setzt zum Amtsantritt Zeichen gegen Fremdenhass
In der Dresdner Kreuzkirche wurde Landesbischof Jochen Bohl verabschiedet und sein Nachfolger Carsten Rentzing eingeführtEin kämpferisches Signal in seiner ersten Predigt als Landesbischof: »Menschenhass und Gewalt können nur unseren entschiedenen Widerspruch hervorrufen«, sagte Carsten Rentzing in seiner ersten Predigt bei seiner Amtseinführung in der Dresdner Kreuzkirche in Anspielung auf die Krawalle in Heidenau. Die Kirche müsse eine »Stimme für die Entrechteten, Verfolgten und Armen sein, um ihre Würde zu verteidigen.«
»Menschen, die ein Zeichen des Willkommens und der Liebe geben, befinden sich in der Nachfolge Jesu Christi«, so der neue Landesbischof weiter. Auf die in den Tagen vor seiner Amtseinführung erneut laut gewordene Diskussion um homosexuelle Partnerschaften und die kritische Haltung Rentzings dazu, die er vor der Amtseinführung in Interviews benannt hatte, ging er nicht ein. Allerdings sprach er von der »ganzen Vielfalt unserer Landeskirche, die es weiter geben muss.«
Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland, Gerhard Ulrich aus Schwerin, hatte in Bezug auf Spannungen in Gesellschaft und Kirche bei der von ihm geleiteten Amtseinführung von Carsten Rentzing betont: »Es wird darauf ankommen, die Spannung auszuhalten zwischen Entschiedenheit und Vielfalt. Einheit aus der Mitte der Schrift heraus erträgt die Vielfalt des Lebens. Der verschwenderische Geist Gottes liebt trotz der Unterschiede.«
Den scheidenden Landesbischof Jochen Bohl würdigte Ulrich als »begnadeten Prediger und differenziert denkenden Theologen«, der in der Öffentlichkeit wie etwa zum Asyl-Thema klar Stellung bezogen hat.
Die Predigt von Landesbischof Dr. Carsten Rentzing zu seinem Amtsantritt am 29. August können Sie hier nachlesen.
Liebe alten bekannte, lieber Paul,
wie sehen Sie das?
http://www.blu-news.org/2015/09/13/1914-bis-2015-das-jahrhundert-des-deu...
Es scheint wohl am deutschen Wesen zu liegen (und die allgegenwärtigen 12 Jahre - die ich hiermit keinesfalls relativieren - liefern ja eine gute Steilvorlage für ewiges Schuldsein an so ziemlich allem, eine solche Psychostruktur haben nur Suizidale):
“Wenn den Deutschen noch so großes Unrecht angetan wird, findet sich doch immer ein obskurer deutscher Professor, der so lange an der Objektivität herumbastelt, bis er bewiesen hat, daß die Deutschen Unrecht getan haben.” — Baronin de Stael (1766-1817), “De l’Allemagne”
Bastl schreibt:
12. September 2015, 14:11
Lieber Bastl,
sicher würde ich über Sie staunen. (Ich hatte ja auch gestaunt, als Sie in gewisser Weise meinten, Sabine Lisicki sexuell ansprechend zu finden.) Ob das dann aber für Sie spräche? Und der Gedanke an die Party mit Ihnen weckt in mir Assoziationen daran, wie der Beobachter am Pfingstmontag letzten Jahres mit seiner Frau in Köln Eis essen war.
Für Bier werden Sie mich nicht begeistern. Sie können ein kaltes Jever bereit halten, aber das nur in Hoffnung.
Zu Ihrer Frage, ob das zu trennen sei: Das erstaunt mich bei Ihnen ein bisschen. Kann sein, dass dies an Ihrer neuen Begeisterung für die Politik liegt. Aber früher hatten Sie sich mal deutlich gegen eine Theokratie ausgesprochen. In dieser Welt bleibt alles uneindeutig. Sie können an das Unkraut im Weizen denken. Oder sich die Zwei-Reiche-Lehre vor Augen führen, die ja eine Hilfskonstruktion genau für diese Fragen ist.
Wenn die Frau nun ihre private Meinung nicht von ihrem staatlichen Handeln trennen kann, ist sie für dieses Amt nicht geeignet. So einfach ist das. Wenn ich am Montag in meinem Beruf genötigt werde, gegen mein Christ-Sein zu handeln, kann ich entweder nur am Sonntag Christ sein oder ich muss mir einen anderen Beruf suchen. Wenn der Staat von mir verlangt zu töten, würde ich ihm den Gehorsam verweigern. Wenn ich aber Soldat würde, wäre es doch komisch, wenn ich mich beschwerte, dass ich eventuell töten solle. Die Zeugen Jehovas haben sich übrigens vorbildlich gewehrt. Jüngst erzählte mir jemand von einem Juden, der sagte, er würde die Zeugen auf der Straße immer grüßen, weil sie auch – auf Grund ihrer Zugehörigkeit – im KZ saßen. Und gerade Sie haben mich doch immer auf die Täufer hingewiesen. Da haben Sie das gleiche.
Also: Wenn ich in den Dienst des Staates trete – und nicht nur Bürger*n bin, bin ich zu Gehorsam verpflichtet – egal, ob ich es gut finde oder nicht. Wenn von mir Dinge verlangt werden, die ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, kann ich aber doch nicht einfach willkürlich machen, was ich will – etwa, indem ich anderen Bürger*nnen ihr Recht verweigere. Wenn Homosexuelle nach dem Gesetz heiraten dürfen, darf ich das doof, falsch oder sündig finden, aber ich darf es als Beamte/r des Staates, der das so regelt, nicht verweigern – eben, weil ich den Staat und seine Gesetze repräsentiere.
Der Unterschied zur Floristin: Sie handelt für sich. Die Beamte handelt als Staat. Verstehen Sie das? Verstehen Sie den Unterschied? Und begründen Sie mal eine andere Meinung. Ich weiß natürlich, dass es andere Meinungen gibt. Aber ich weiß wirklich nicht, wie diese Meinung sinnvoll begründet werden kann (Übrigens bin ich hier konservativ – wenn man so will.)
Wenn Gesetze geändert werden – was vorkommt, muss ich mich eventuell neu entscheiden. Das ist aber in vielen Berufen so. Wir alle machen Kompromisse – Unkraut im Weizen o.ä. – aber es gibt vielleicht irgendwann den Punkt, wo eine Entscheidung verlangt ist. (Merken Sie übrigens, dass ich gerade Ihre Rolle übernommen habe?)
Zur Presse verweise ich noch mal auf meine gesammelten Werke: Paul sagt: 27. März 2013 um 10:06 Bogumil sagt: 27. März 2013 um 10:01 "Lieber Herr K. Sie zielen immer wieder auf 1989 ab. Sie können doch nicht so naiv sein, der Presse etwas anderes zu unterstellen? idea macht Meinung; taz macht Meinung; jf macht Meinung; jw macht Meinung; ZEIT macht Meinung; … macht Meinung! Der Unterschied: Ich kann mir aussuchen, von wem ich mich verarschen lasse. Und das ist immerhin etwas – oder nicht? Ihr Paul" Ich kann mich nicht erinnern, dass ich hier irgendetwas anderes postuliert hätte. Das muss aber nichts heißen – vielleicht wissen Sie ja etwas?
Gruß aus Hannover und Kölle alaaf
Paul
P.S. Ich frage mal nicht "Kennen Sie …", ich gehe mal davon aus, dass Sie es nicht kennen. Aber ich empfehle Ihnen das Büchlein "Ziviler Ungehorsam" von Henry David Thoreau. Da finden Sie einige Gedanken ausgeführt. Manches davon dürfte Ihnen gefallen. Ich finde manches dafür eher problematisch. Aber ich bin ja auch für einen "starken" Staat.
alte Bekannte schreibt:
12. September 2015, 14:33
Liebe Britta,
ich bin natürlich gegen Kadavergehorsam, ich bin ja auch kein Staatsbeamter. Ich bin auch gegen die emotionslose Exekution von Gesetzen. Ich bin aber auch kein Polizist.
Ein Polizist kann im Dienst nicht diskutieren, ob er einen Befehl ausübt oder nicht – er kann sich aber auch im Dienst an Recht und Gesetz halten. (Und es bestehen berechtigte Zweifel, dass dies immer geschieht. Man bayrische Familie kann da ein Lied singen. In Sachsen wäre das sicher genauso möglich, nur haben wir ja kaum noch Polizisten.) Und es kann der Moment kommen, an dem er sagt: Da mache ich nicht mit – mit all den Konsequenzen.
Richard Schröder erzählte mal die Geschichte von einem Vollzugsbeamten, der einen abgelehnten Asylbewerber in der Ausnüchterungszelle unterbringen musste. Nach ein paar Tagen informierte es seinen Chef, da dies gegen die Menschenwürde verstieße. Als dieser nicht abhelfen konnte/ wollte, gab der Mann den Asylbewerber in die Obhut eines befreundeten Paares – der Mann tauchte auch nicht unter. Was sollte hier Ihrer Meinung nach passieren? Nun, er ist bestraft worden und hat einen Preis bekommen – das ist irgendwie menschlich. Aber natürlich hat er sich als Beamter schuldig gemacht.
Sie sehen: Es kann hier ein Dilemma entstehen. Als Beamte/r habe ich meine Pflicht zu erfüllen – bin also genötigt zu gehorchen. Als Mensch habe ich eventuell die Pflicht zu widersprechen. Niemand hat das Recht zu gehorchen – so Hannah Arend. Wenn aber der Staat von mir als Staatsdiener*n etwas fordert, was ich für falsch halte, muss ich mich verweigern. Natürlich kann ich auch subversiv handeln – etwa, indem ich Juden oder Ägyptern falsche Pässe ausstelle. Aber das kann ich natürlich nicht öffentlich machen.
Zur Standesbeamtin aus Kenntucky: Sie hat nicht das Recht, Menschen staatliches Recht nach eigener Willkür zu verweigern. Wenn sie der Meinung ist, dass dies Sünde sei, kann sie sich gegen das Gesetz engagieren – als Privatperson. Und wenn sie sich nicht in der Lage sieht, das Gesetz zur Anwendung zu bringen, muss sie die Konsequenzen ziehen und zurücktreten. Oder sie muss – und das halte ich für vollkommen selbstverständlich und richtig – mit Konsequenzen rechnen – und der Staat ist in der Pflicht, diese Konsequenzen auch zu ziehen.
Ich staune ein bisschen, dass wir das so diskutieren müssen. Ich meine, wir alle (außer Bastl vielleicht) haben die DDR erlebt. Egal, ob wir das System für einen Unrechtsstaat halten oder nur meinen, dass es staatliche Willkür gab – es war doch allen klar, dass man sich dem System verweigern musste. Wie sollte man als Christ*n denn in diesem Staat Staatsbeamt*nnen sein und sich am Unrecht beteiligen? Wenn die Frau es für ihren Staat genauso sieht, muss sie halt die Konsequenzen ziehen.
Noch mal zum Polizeieinsatz: Ich bin ein großer Fan des staatlichen Gewaltmonopols und bedaure, dass es gerade eine konservative Partei ist, die dieses in Frage stellt (während die Grünen sich für mehr Polizei aussprechen). Aber eine Polizei in einem Rechtsstaat funktioniert natürlich anders als in einem Unrechtsstaat. Also stehen auch Polizeieinsätze unter der Grundprämisse: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser sind auch alle Polizist*nnen verpflichtet. Ob die Abschiebepraxis immer damit vereinbart werden kann, darf füglich bezweifelt werden. Aber auch hier gilt: Ich muss die Konsequenzen übernehmen. Wenn ich Befehle erhalte, die mich dazu nötigen, etwas zu tun, was sich nicht mit der Würde des Menschen in Übereinstimmung zu bringen ist, kann ich sie subversiv unterlaufen oder ich muss den Job aufgeben. Das "ICH" ist jetzt immer mein "ICH" – Sie können das anders sehen. Aber ich halte es nicht nur für mein "ICH", weil dies in einer philosophischen Tradition steht, zu der ich keine sinnvolle Alternative sehe oder kenne.
Und zu dem Satz: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen!" gehören eben auch die Konsequenzen, die die Apostel in Kauf zu nehmen bereit sind. Es gibt dazu noch einen zweiten Satz: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." Und wenn ich in den Dienst des Kaisers trete, … - oder?
Der Gedanke, dass Gesetze emotionslos zu exekutieren seien, verursacht mir eine Gänsehaut (Was natürlich albern ist. Stellen Sie sich mal eine Gans mit Menschenhaut vor.). Das erinnert doch sehr ans Dritte Reich oder die Diktaturen des letzten Jahrhundert – einschließlich der Überreste heute.
Herzlich
Ihr Paul
P.S. Liebe alte Bekannte, ich hatte mal an Britta geschrieben: "Wer von mir eine Erklärung erbittet, wird von mir keinen wikipedia-Artikel mehr gereicht bekommen." Mit etwas schlechtem Gewissen – und dem Trost, dass ich ja nicht gebeten wurde, verweise ich auf den recht guten Beitrag zur Theorie der Gerechtigkeit von Rawls. Diese Theorie ist – wie ich finde zu recht – viel kritisiert worden. Aber ich halte das für ein ausgezeichnetes und wichtiges Buch (wenn auch sehr umfänglich). Es ist uns vielleicht auch näher als die Politeia. Wenn Sie also mal ein paar Minuten Zeit haben – für wikipedia.
Lieber Paul,
„ Als Beamte/r habe ich meine Pflicht zu erfüllen – bin also genötigt zu gehorchen. Als Mensch habe ich eventuell die Pflicht zu widersprechen. Niemand hat das Recht zu gehorchen – so Hannah Arend. Wenn aber der Staat von mir als Staatsdiener*n etwas fordert, was ich für falsch halte, muss ich mich verweigern.“
Die Standesbeamtin hat die Eheschließung eben für falsch gehalten und sich verweigert. Warum halten Sie es bei ihr, weil Sie es für falsch halten, für nicht legitim, bei dem Vollzugsbeamten aber, weil Sie sein Tun sympathisch finden, für richtig? Das wollte ich klipp und klar herausgearbeitet haben.
Also, verstehe ich Sie richtig (ich würde Sie bitten, nur mit Ja oder Nein zu antworten):
1. Ein Staatsdiener/Beamter hat seine staatlichen Order gemäß bestehender Gesetze auszuführen und darf nicht nach seinem Gewissen handeln, ansonsten hat er im Staatsdienst nichts zu suchen.
2. Wenn er der Meinung ist, das nicht ausüben zu können, muß er den Staatsdienst quittieren.
3. Das gilt sowohl für Menschen mit Ansichten, die Sie für falsch halten als auch für Menschen, die Ihre Ansichten vertreten.
Herzlichst
Ihre alte Bekannte
@Paul
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