
Sachsen unterstützt freie soziale Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit Soforthilfen von insgesamt 455.000 Euro. Trägerorganisationen und -vereine, die etwa die Förderung von Chancengleichheit oder die Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt zum Ziel haben, können eine einmalige Zuwendung von bis zu 9.000 Euro beantragen, wie das Gleichstellungsministerium in Dresden am Freitag mitteilte.
Der Zuschuss müsse nicht zurückgezahlt werden, hieß es. Das Ministerium geht demnach von rund 65 gemeinnützigen Organisationen mit Sitz oder Tätigkeit in Sachsen aus, die bis zur Frist Ende Oktober antragsberechtigt sein könnten. Da viele der Vereine spenden- oder fördermittelfinanziert seien und nur über geringe Rücklagen verfügten, seien sie wegen der Einschränkungen der vergangenen Monate zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht.
Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) sagte, um das Fortbestehen freier Träger in den Bereichen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz zu sichern, seien die Soforthilfen zwingend erforderlich. Sie freue sich, dass dafür nun Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds der Staatsregierung zur Verfügung ständen, erklärte die Ministerin.